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Erklärung zur Barrierefreiheit nach §14 I Nr. 2 Anl. 3 Nr. 1 BFSG

Dies ist die Zugänglichkeitserklärung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG für die Website www.oetker.de.

⁠Dienste
⁠Die Website betrifft folgende von der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG angebotene Dienste, die in folgender Weise genutzt werden können:

⁠●   ⁠Informationen zu Produkten, Sortimenten sowie Rezeptinhalte

⁠Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
⁠Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/882 und der darauf basierenden nationalen Gesetzgebung zugänglich zu machen.

⁠Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Barrierefreiheit der Website zu gewährleisten:

⁠⁠●   Einhaltung der relevanten Zugänglichkeitsstandards

⁠⁠●  Einbeziehung der Barrierefreiheit in unsere internen Richtlinien

⁠⁠●  Einführung einer Erklärung zur Zugänglichkeit

⁠⁠●  Unterstützung der Nutzer bei der Kontaktaufnahme mit uns, um Probleme mit der Zugänglichkeit zu melden

Konformitätsstatus
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen an Designer und Entwickler, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es werden drei Stufen der Konformität definiert: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA. Die Website ist teilweise konform mit EN 301 549, die sich eng an die WCAG 2.1 Stufe AA anlehnt. Teilweise Konformität bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig mit der Zugänglichkeitsnorm übereinstimmen.

⁠Technische Spezifikationen
Unsere Website wurde unter Verwendung von Standard-Webtechnologien erstellt, vor allem HTML (HyperText Markup Language) für die Strukturierung des Inhalts, CSS (Cascading Style Sheets) für die visuelle Darstellung und das Layout und JavaScript für interaktive Elemente. Wir verpflichten uns, diese Technologien in einer zugänglichen Art und Weise zu implementieren und die Webstandards einzuhalten, um die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und unterstützenden Technologien zu gewährleisten.

⁠Beschränkungen und Alternativen
⁠Trotz unserer Bemühungen, die Zugänglichkeit der Website zu gewährleisten, kann es zu Einschränkungen kommen. Nachstehend finden Sie eine Beschreibung der bekannten Einschränkungen und mögliche Lösungen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem feststellen, das hier nicht aufgeführt ist.

⁠Bekannte Einschränkungen für die Website
⁠Aufgrund laufender Produktverbesserungen und Aktualisierungen der Benutzeroberfläche kann es bei bestimmten Elementen der Benutzeroberfläche zu vorübergehenden Einschränkungen der Zugänglichkeit für den Webbesucher kommen:

⁠⁠●  Dekorative Bilder haben z.T. kein alt-Attribut,

⁠⁠●  Paginierungslinks sind für Bildschirmleser nicht aussagekräftig,

⁠⁠●  Icons haben z.T. keine Textalternative,

⁠⁠●  Tooltips sind nicht aussagekräftig,

⁠⁠●  Die Navigation per Tastatur kann teilweise eingeschränkt sein,

⁠⁠●  Das Symbol der Schließen-Schaltfläche hat keinen zugänglichen Namen


⁠⁠Aufgrund ständiger Produktverbesserungen und Aktualisierungen der Benutzeroberfläche kann nicht sichergestellt werden, dass alle Elemente zu einem bestimmten Zeitpunkt allen Richtlinien für Barrierefreiheit entsprechen. Sobald die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG einen solchen Mangel feststellt, ergreifen wir sofort Maßnahmen, um diesen zeitnah zu beheben.

⁠Kurztipps zur Barrierefreiheit
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Nachfolgend finden Sie einige Tipps, wie Sie die Barrierefreiheitsfunktionen auf unserer Website optimal nutzen können, unabhängig davon, welches Gerät oder welchen Browser Sie verwenden.

⁠Zoomen

⁠⁠●  ⁠⁠Windows - Drücken Sie die Windows-Taste und das Pluszeichen (+) gleichzeitig, um die Ansicht zu vergrößern. Sie können auch die Anwendung „Lupe“ verwenden, die Sie auf der Registerkarte „Zubehör“ finden.

⁠⁠●  Mac - Gehen Sie zu den Systemeinstellungen und öffnen Sie dann Universal Access. Wählen Sie dann die Registerkarte „Sehen“. Markieren Sie das Kästchen unter Zoom, um die Funktion zu nutzen.

⁠⁠●  Apple-Geräte - Tippen Sie auf Einstellungen, dann auf Allgemein und dann auf Eingabehilfen. Tippen Sie auf die Schaltfläche Zoom und schalten Sie sie auf Ein.


⁠⁠⁠So ändern Sie Farben und Schriftarten

⁠⁠●  Mozilla Firefox - Wählen Sie Optionen, dann Inhalt, dann Schriftarten und Farben, um die für Sie am besten geeignete Option auszuwählen

⁠⁠●  Safari - Wählen Sie „Einstellungen“ und dann die Registerkarte „Erscheinungsbild“. Klicken Sie auf die Schaltfläche Auswählen neben den Schriftfeldern, um die Anzeige zu ändern.

⁠⁠●  ⁠Chrome - Gehen Sie zu Einstellungen, dann Erscheinungsbild und dann zu Schriftarten anpassen. Sie können dann die Schriftart Ihrer Wahl auswählen. Oder Sie gehen zu Einstellungen und dann zu Themen. Hier können Sie ein kontrastreiches Thema aus dem Chrome Web Store auswählen.


⁠Verwendung von Bildschirmlesern
⁠Es gibt mehrere kostenlose Optionen, darunter NVDA für Windows und VoiceOver für Mac. Sie können auch Anwendungen wie JAWS für Windows verwenden. Alle diese Programme sind für die Verwendung mit Webbrowsern geeignet.

⁠Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Anforderungen und Standards zu entsprechen. Dennoch sind Fehler nicht völlig auszuschließen. Sollten Sie Fehler in dieser Erklärung feststellen, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung über die unten genannten Kommunikationskanäle.

⁠⁠⁠●  E-Mail: service@oetker.de

⁠⁠●  Lutterstraße 14, 33617 Bielefeld


⁠Bei Fragen zur Ergonomie und Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an service@oetkerde.

⁠Marktaufsichtsbehörde
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Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.

MLBF (in Errichtung)
⁠c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
⁠Postfach 39 11 55
⁠39135 Magdeburg

⁠Telefon: 0391 567 6970
⁠E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.

⁠Datum
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Diese Erklärung wurde am 04. August 2025 erstellt. ⁠
⁠Die Website wurde zuletzt am 04. August 2025 geprüft.