französischer Qualitätsweinbrand. Die Bezeichnung C. ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung und ausschließlich für einen Brand aus den Gebieten Charente und Charente-Maritime nördlich von Bordeaux zugelassen. Die Stadt Cognac, die das Zentrum der Charente darstellt, hat ihm seinen Namen gegeben. Die Herstellung von C. ist auf sechs Anbaugebiete (Grande Champagne, Petite Champagne, Les Borderies, Fins Bois, Bons Bois, Bois Ordinaires) begrenzt, die sich durch ihre kreidehaltigen Böden auszeichnen und die nur mit gesetzlich festgelegten Rebsorten bepflanzt werden dürfen. Die drei Hauptrebsorten heißen: Folle Blanche, Colombard und Saint-Émilion. Die Cognac-Produktion und der Vertrieb unterliegt seit 1941 der französischen Staatsverwaltung, dem B.N.I.C. (Bureau National Interprofessionel du Cognac). Das Brennen erfolgt zweimal über offenem Feuer in zwiebelförmigen Brennblasen. Die beste Qualität hat der Mittellauf im zweiten Brand mit einem Alkoholgehalt von 60-70%. Vor- und Nachlauf werden ausgeschieden. Die Fässer aus Limousin-Eiche, in denen der C. gelagert wird, verleihen ihm sein Bouquet und die goldgelbe Farbe. Je nach Lagerdauer (die Mindestlagerzeit beträgt 30 Monate) können auf dem Etikett entsprechende Altersangaben gemacht werden. Bei dreijähriger Fasslagerung können die Angaben "Sélection", "Fine" und "De Luxe", bei vierjähriger Fasslagerung "Superieur", "Premier Choix" und "Grande Sélection", bei fünfjähriger Lagerung "V.O." (very old) und "V.S.O.P." (very superior old pale) und bei sechsjähriger Lagerung "Extra" und "Napoléon" gemacht werden. Nach über sechsjähriger Lagerung besteht keine staatliche Kontrolle mehr. Um einen Alkoholgehalt von 40 Vol.-% zu erreichen (Trinkstärke), werden dem C. während der Lagerung einige Male destilliertes Wasser zugegeben. Um eine gleich bleibende Qualität zu erzielen, ist es Aufgabe des Kellermeisters, Destillate verschiedener Sorten und Jahrgänge miteinander zu verschneiden.