traditionelle Bezeichnung für einen inländischen Qualitätswein b. A. (bestimmter Anbaugebiete), dem das Prädikat B. auf Antrag bei der Qualitätsprüfung unter Zuteilung einer Prüfungsnummer zuerkannt wird. Für die Zuerkennung des Prädikates müssen die zu prüfende Weine die allgemeinen europäischen und nationalen Kriterien für einen Qualitätswein b. A. und die weiteren prädikatsspezifischen Anforderungen erfüllen. Für das Prädikat B. müssen die Weintrauben aus einem Bereich stammen, darf keine Anreicherung des Weines bei der Herstellung erfolgen und es dürfen nur edelfaule oder überreife Beeren verwendet werden. Die B. liegt qualitativ zwischen Auslese und Trockenbeerenauslese und enthält reife fruchtige Weine von feiner Süße.