Mein Backpulver hat sich rosa verfärbt. Kann ich es noch verwenden?
Backpulver muss nicht nur immer kühl und trocken gelagert werden, sondern auch getrennt von stark riechenden Gewürzen wie Vanille-Stangen, Zimt oder Vanillin-Zucker. Es kann sonst, wie in Ihrem Fall, zu einer leicht graurötlichen Färbung kommen.
Diese Veränderung ist gesundheitlich unbedenklich. Sie weist aber auf ein höheres Alter des Päckchens hin, da diese Verfärbung langsam eintritt.
Ihre Fragen - unsere Antworten
Modifizierte Stärken sind Stärken, die durch physikalische, chemische oder enzymatische Verfahren verändert wurden, um bestimmte Eigenschaften (z.B. bessere Quelleigenschaften) zu erzielen. Als Ausgangsprodukt kommen grundsätzlich alle Stärken wie Weizen, Mais, Kartoffel, Tapioka in Frage. In der Zutatenliste kann „modifizierte Stärke“ deklariert werden. Eine Ausnahme stellt jedoch modifizierte Weizenstärke dar. Da es sich hierbei um ein kennzeichnungspflichtiges Allergen handelt, ist sie als solche in der Zutatenliste aufzuführen.
Welche Gelatine setzt Dr. Oetker ein?
Gelatine ist ein tierisches Geliermittel, das aus Knochen oder Häuten von Rindern, Schweinen, Geflügel oder Fisch gewonnen wird. Bei Dr. Oetker kommt sowohl Schweine- als auch Rindergelatine zum Einsatz.
Unser Rum-Aroma enthält natürliche und nicht natürliche Aromastoffe sowie Aromaextrakte (die nach Rum schmecken) und die Lösungsmittel Wasser und Propylenglycol. Ethylalkohol ist nach der Aussage des Lieferanten nicht enthalten.
Fett hat die Funktion eines sogenannten Entschäumers. Es verhindert, dass bei der Zubereitung der Konfitüre bzw. des Gelees die Fruchtmasse überkocht oder überschäumt.
Die Verwendung von Fetten/Ölen beim Kochen von Konfitüre/Gelees hat sich schon lange und auch im privaten Haushalt bewährt. Deshalb setzen wir den Geliermitteln und Gelierzuckern eine kleine Menge an Pflanzenfett zu. Der Fettgehalt liegt weit unter 1 % und hat somit in der fertigen Konfitüre bzw. im Gelee ernährungsphysiologisch keinerlei Bedeutung.
Bei E 471 handelt es sich um Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren. E 472 a bis f bezeichnet Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, die mit Genusssäuren wie Essig-, Milch- oder Citronensäure verestert wurden.
Mono- und Diglyceride kommen in kleinen Mengen in natürlichen Fetten und Ölen vor, entstehen bei der Fettverdauung und werden synthetisch aus Glycerin und Fettsäure hergestellt.
Unter den Nummern E 471/E 472 sind Mono- und Diglyceride als Emulgator, Schaummittel und Mehlbehandlungsmittel zugelassen. Abhängig von den verwendeten Fettsäuren entstehen Verbindungen von unterschiedlichem Geschmack und unterschiedlicher Konsistenz (flüssig bis wachsartig).
Mono- und Diglyceride können pflanzlicher oder tierischer Herkunft sein. In Produkten von Dr. Oetker werden ausschließlich Mono- und Diglyceride pflanzlichen Ursprungs verwendet.
Wann darf ein Produkt mit Bio gekennzeichnet werden?
Die Vorgaben, die einzuhalten sind, damit ein Lebensmittel mit Bio gekennzeichnet werden darf, regelt eine europäische Verordnung, die so genannte EU-Öko-Verordnung.
Ist ein Lebensmittel mit Bio gekennzeichnet, bedeutet dies, dass 95% der landwirtschaftlich erzeugten Zutaten aus biologischem Anbau stammen
Biologischer Anbau bedeutet für den Pflanzenbau, dass nur organische Düngemittel eingesetzt werden dürfen und die Verwendung von Mineraldüngern und synthetischen Pflanzenschutz- oder Bodenverbesserungsmitteln nicht gestattet ist. Eine abwechslungsreiche Fruchtfolge ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.
Für die Tierhaltung bedeutet Bio, dass diese artgerecht erfolgt. Den Tieren muss genügend Platz und Frischluft zur Verfügung stehen und es dürfen nur biologisch erzeugte Futtermittel eingesetzt werden. Der Zusatz von leistungsfördernden Stoffen, z. B. Antibiotika, ist nicht gestattet.
Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in keiner Weise eingesetzt werden, z.B. als Saatgut oder Tierfutter. Bei Bio-Lebensmitteln ist zudem eine Bestrahlung generell verboten.
Für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln müssen neben der Verwendung von Bio-Zutaten auch noch einige weitere Dinge beachtet werden: Die Verwendung von Zusatzstoffen ist eingeschränkt, es dürfen z.B. keine Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder Geschmacksverstärker eingesetzt werden. Zudem ist nur die Verwendung von natürlichen Aromastoffen erlaubt.
Betriebe, die Bio-Lebensmittel herstellen möchten, müssen dies anmelden und sich von einer unabhängigen Prüfstelle dafür zulassen sowie regelmäßig kontrollieren lassen.
Das Dessertpulver Dr. Oetker Fruttina zum Kochen bieten wir seit 2005 leider nicht mehr an. Die Nachfrage war zu gering, um auf Dauer eine Kosten deckende Produktion zu sichern.
Als Alternative für "Fruttina Zitronen Geschmack zum Kochen" empfehlen wir Ihnen das neue Dr. Oetker "Fruttina Zitronen Geschmack ohne Kochen" im Bereich der Backzutaten. Mit
Dr. Oetker "Fruttina Zitronen Geschmack" lassen sich im Handumdrehen sowohl fruchtig-frische Tortencremes und -beläge als auch Desserts zubereiten.


