Götterspeise Zitronen-Geschmack
Lecker fruchtig schmeckt Dr. Oetker Götterspeise Zitronen-Geschmack. Sie sollten unbedingt einmal eine Variante mit Cocktailfrüchten und etwas Kirschwasser probieren.
Seit 1920 ist Dr. Oetker Götterspeise bekannt als erfrischende Speise für die Sommermonate. Wegen ihres erfrischenden Geschmacks, ihrer wackeligen Konsistenz und ihrer faszinierenden Farbe ist Dr. Oetker Götterspeise Zitronen-Geschmack immer wieder ein großes Vergnügen!
Rezeptvorschläge
- Lemon online Rezept
- Erdbeer-Sektgelee Rezept
- Homepage Kick Rezept
- Götterspeise mit Schuss Rezept
- Verrückte Spiegeleier für Kinder Rezept
- Verrückte Spiegeleier Rezept
- Zitronenbecher mit Orangencreme Rezept
- Fruchtige Joghurtherzen Rezept
- Joghurt-Zitronen-Krönchen mit Orangensoße Rezept
- Osterwiese Rezept
| Brenn- und Nährwerte | pro 100 g Fertigprodukt |
pro Portion Fertigprodukt |
% Tages- zufuhr* |
|---|---|---|---|
| Brennwert (kJ): | 303 | 464 | 6% |
| Brennwert (kcal): | 71 | 109 | 5% |
| Eiweiß (g): | 1,3 | 2 | 4% |
| Kohlenhydrate (g): | 16,4 | 25,1 | 9% |
| davon Zucker (g): | 16,4 | 25,1 | 28% |
| Fett (g): | 0 | 0 | 0% |
| davon ges. Fettsäuren (g): | 0 | 0 | 0% |
| Ballaststoffe (g): | 0 | 0 | 0% |
| Natrium (g): | 0 | 0 | 0% |
Eine Portion entspricht: 1/4 der zubereiteten Götterspeise (= 153 g).
Eine Portion enthält:
Kalorien
109
5%
Zucker
25,1 g
28%
Fett
0 g
0%
ges. Fettsäuren
0 g
0%
Natrium
0 g
0%
der empfohlenen Tageszufuhr.*
* Prozent des Richtwertes für die Tageszufuhr. Die von Ernährungsexperten entwickelten Richtwerte sind eine Empfehlung für die tägliche Nährstoffzufuhr basierend auf der Ernährung von 2000 kcal (erwachsene Frau). Je nach Geschlecht, Alter und körperlicher Aktivität kann der individuelle Nährstoffbedarf davon abweichen.
Richtwerte für die Tageszufuhr
Allergene Zutaten
Wichtige Hinweise für Allergiker (inkl. Haftungsausschluss)
Allergene Zutaten
Dieses Produkt enthält keine laut Gesetz kennzeichnungspflichtigen Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können.
Bei den laut Gesetz kennzeichungspflichtigen Zutaten handelt es sich um:
- Glutenhaltige Getreide d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme,
- Krebstiere,
- Eier,
- Fische,
- Erdnüsse,
- Sojabohnen,
- Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse einschließlich Milchzucker (Laktose),
- Schalenfrüchte (Nüsse) d. h. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Makadamianüsse und Queenslandnüsse,
- Sellerie,
- Senf,
- Sesam,
- Schwefeldioxid in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l,
- Lupine und
- Weichtiere
